| MITGLIEDSCHAFTSVEREINBARUNG |
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AGB) · BEILAGE ZUM VERTRAG
FORTSCHRITT – Physiotherapie und Training · Sascha May · Schlierbach & Ebersbach a. d. Fils · info@fortschritt-schlierbach.de · Ust.-ID DE272011436 | Stand: Oktober 2026 | gilt für alle Standorte
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Mitgliedschaften zwischen Herrn Sascha May, FORTSCHRITT – Physiotherapie und Training (nachfolgend „Studio“), und den jeweiligen Vertragspartnern (nachfolgend „Mitglied“).
(2) Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Studio angebotenen Trainings-, Gesundheits- und Serviceleistungen.
(3) Diese AGB gelten für sämtliche vom Studio betriebenen Standorte, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Vertragsbestandteile sind der Mitgliedschaftsvertrag, diese AGB sowie das bei Vertragsschluss gültige Preis- und Leistungsverzeichnis.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Studio und dem Mitglied gehen diesen AGB vor.
(6) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung, es sei denn, das Studio hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Antrag des Interessenten und Annahme durch das Studio zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Studios oder durch Freischaltung der Mitgliedschaft. Das Studio kann den Antrag innerhalb von sieben Tagen nach dessen Eingang annehmen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Annahme, erlischt der Antrag.
(2) Wird der Mitgliedschaftsvertrag über digitale Vertriebskanäle des Studios abgeschlossen, gibt der Interessent durch Auswahl des gewünschten Tarifs, der Vertragslaufzeit und des gewünschten Vertragsbeginns sowie durch Betätigung der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages ab.
(3) Vor Abgabe des Antrags kann der Interessent die eingegebenen Daten und ausgewählten Vertragsbestandteile überprüfen und über die hierfür vorgesehenen technischen Möglichkeiten korrigieren oder ändern.
(4) Der Eingang des Antrags wird dem Interessenten unverzüglich elektronisch bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Antrags dar.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(6) Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbedingungen und des Preis- und Leistungsverzeichnisses werden dem Interessenten vor Abgabe des Antrags zur Verfügung gestellt und nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
(7) Änderungen oder Ergänzungen bestehender Mitgliedschaftsverträge, insbesondere Tarifwechsel, Vertragsverlängerungen oder sonstige Vertragsnachträge, bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
(8) Erfolgt die Umstellung einer bestehenden Mitgliedschaft auf einen anderen Tarif, richtet sich das Vertragsverhältnis hinsichtlich der geänderten Vertragsbestandteile nach dem abgeschlossenen Vertragsnachtrag. Im Übrigen bleiben die bisherigen Vereinbarungen unberührt.
(9) Eine Umstellung bestehender Mitgliedschaften erfolgt ausschließlich aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied.
(10) Eine Mitgliedschaft kann grundsätzlich ab Vollendung des 14. Lebensjahres abgeschlossen werden. Für minderjährige Personen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Abschluss oder die Durchführung des Vertrages der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedarf, ist diese vor Vertragsbeginn nachzuweisen. Das Studio kann für einzelne Angebote oder Trainingsbereiche ein höheres Mindestalter festlegen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Das Studio gewährt dem Mitglied während der Vertragslaufzeit das Recht, die im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Leistungen entsprechend dem gewählten Tarif und den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen.
(2) Art und Umfang der angebotenen Leistungen sowie der jeweilige Nutzungsumfang ergeben sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag und dem bei Vertragsschluss gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Dieses regelt insbesondere die einzelnen Tarife, die darin enthaltenen Leistungen, die zugelassenen Nutzungsstandorte, Zusatzleistungen sowie sonstige entgeltliche Angebote des Studios.
(3) Das Mitglied kann ergänzend zu dem gewählten Tarif einzelne Tarifergänzungen hinzubuchen. Tarifergänzungen stellen eigenständige Zusatzleistungen dar und begründen keine eigenständige Mitgliedschaft. Sie ergänzen ausschließlich den bestehenden Mitgliedschaftsvertrag und werden gesondert vergütet. Die verfügbaren Tarifergänzungen sowie deren jeweiliger Leistungsumfang und die hierfür geltenden Preise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Buchung einer Tarifergänzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied.
(4) Das Studio kann Personen aufgrund von Kooperationen mit Firmenfitness-Anbietern eine Nutzungsmöglichkeit der Studioeinrichtungen ermöglichen. Firmenfitness-Anbieter im Sinne dieser Regelung sind Unternehmen, über deren Fitness- und Gesundheitsprogramme berechtigte Personen Zugang zu den Leistungen des Studios erhalten können. Diese Nutzungsmöglichkeit begründet keine Mitgliedschaft im Studio. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Personen mit einer gültigen Teilnahmeberechtigung des jeweiligen Firmenfitness-Anbieters. Der Zugang erfolgt über den vom jeweiligen Firmenfitness-Anbieter vorgegebenen digitalen Check-in. Der Umfang der nutzbaren Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung mit dem Firmenfitness-Anbieter sowie dem veröffentlichten Standortprofil. Ein Anspruch auf sämtliche Leistungen der vom Studio angebotenen Tarife besteht nicht. Zusatzleistungen und sonstige Einzelleistungen können, soweit vom Studio angeboten, gesondert kostenpflichtig vereinbart werden. Die Einzelheiten der Nutzung und Beendigung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung mit dem Studio. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten ergänzend diese Allgemeinen Vertragsbedingungen. Die Beendigung oder der Wegfall der Teilnahmeberechtigung über den Firmenfitness-Anbieter beendet zugleich die Berechtigung zur Nutzung gesondert vereinbarter Zusatzleistungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(5) Das Studio ist berechtigt, Trainingsgeräte, Trainingsmethoden, digitale Anwendungen oder sonstige Einrichtungen zu modernisieren, weiterzuentwickeln oder durch gleichwertige Angebote zu ersetzen, soweit hierdurch der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistungen erhalten bleibt und dem Mitglied keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
(6) Vorübergehende Einschränkungen einzelner Leistungen aufgrund notwendiger Wartungs-, Reparatur-, Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, sofern die vertragsgemäße Nutzung des Studios insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 4 Vertragslaufzeit
(1) Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag.
(2) Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Mitgliedschaftsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Vereinbaren die Vertragsparteien im Rahmen eines Tarifwechsels oder eines sonstigen Vertragsnachtrags eine neue Mindestvertragslaufzeit, beginnt diese mit dem im Vertragsnachtrag vereinbarten Vertragsbeginn.
(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Auf schriftlichen Antrag des Mitglieds kann das Studio in begründeten Ausnahmefällen ein Ruhen der Mitgliedschaft vereinbaren. Während des vereinbarten Ruhens ruhen die wechselseitigen Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um den Zeitraum des vereinbarten Ruhens.
§ 5 Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie etwaiger weiterer Entgelte ergibt sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag und dem bei Vertragsschluss gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
(2) Die Mitgliedsbeiträge sind zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten fällig und werden im vereinbarten Zahlungsweg eingezogen oder entrichtet.
(3) Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse oder seiner Bankverbindung dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
(4) Kosten, die aufgrund einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift oder eines vergleichbaren Zahlungsausfalls entstehen, kann das Studio in der tatsächlich entstandenen Höhe ersetzt verlangen.
(5) Gerät das Mitglied mit der Zahlung fälliger Beiträge in Verzug, richten sich die Rechte des Studios nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Anpassung der Mitgliedsbeiträge
(1) Das Studio ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag anzupassen, wenn sich die für den Betrieb des Studios maßgeblichen Kosten nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages nachhaltig verändern. Die Anpassung dient ausschließlich der Weitergabe tatsächlich eingetretener Kostenveränderungen.
(2) Zu den maßgeblichen Kosten zählen insbesondere Veränderungen der Personal-, Miet-, Energie-, Instandhaltungs-, Wartungs-, Lizenz- und sonstigen betrieblichen Kosten, die für den Betrieb des Studios erforderlich sind.
(3) Eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages kommt nur insoweit in Betracht, als die eingetretenen Kostensteigerungen nicht durch Kostenreduzierungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Kostenminderungen sind bei der Berechnung einer Beitragsanpassung entsprechend zu berücksichtigen.
(4) Die Anpassung des Mitgliedsbeitrages darf die tatsächliche Veränderung der maßgeblichen Kosten nicht überschreiten. Eine Erhöhung zur Erzielung eines zusätzlichen Gewinns ist ausgeschlossen.
(5) Das Studio teilt dem Mitglied eine Anpassung des Mitgliedsbeitrages mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Anpassung in Textform mit. Die Mitteilung enthält Angaben zu Anlass, Umfang und Zeitpunkt der Anpassung.
(6) Erhöht sich der Mitgliedsbeitrag aufgrund einer Anpassung nach den vorstehenden Regelungen, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich zu kündigen. Dies gilt nicht für Änderungen der Mitgliedsbeiträge, die im Rahmen eines vom Mitglied angenommenen Tarifwechsels oder eines sonstigen Vertragsnachtrags individuell vereinbart wurden.
§ 7 Nutzung der Einrichtungen
(1) Das Mitglied ist berechtigt, die im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Leistungen während der jeweiligen Öffnungszeiten im Rahmen der betrieblichen Abläufe und unter Beachtung dieser AGB zu nutzen.
(2) Die Mitgliedschaft gilt für den bei Vertragsschluss gewählten Standort. Ein Standortwechsel ist in Absprache mit dem Studio möglich.
(3) Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen erfolgt eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der individuellen körperlichen Leistungsfähigkeit. Das Studio empfiehlt insbesondere bei gesundheitlichen Einschränkungen oder nach längeren Trainingspausen eine ärztliche Untersuchung vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings.
(4) Das Mitglied verpflichtet sich, die Trainings- und Gesundheitseinrichtungen sorgfältig und ausschließlich entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen. Den Anweisungen des Studiopersonals zur sicheren Benutzung der Einrichtungen ist Folge zu leisten.
(5) Das Studio kann aus Sicherheitsgründen oder zur Durchführung von Wartungs-, Reinigungs- oder Modernisierungsmaßnahmen einzelne Bereiche oder Einrichtungen vorübergehend sperren, soweit hierdurch die vertragsgemäße Nutzung insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 8 Verhaltenspflichten des Mitglieds
(1) Das Mitglied hat sich innerhalb des Studios so zu verhalten, dass andere Mitglieder, Beschäftigte und Besucher weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere, auf Sauberkeit und Hygiene zu achten, geeignete Sportbekleidung sowie saubere Hallensportschuhe zu tragen und die bereitgestellten Trainingsgeräte nach der Nutzung ordnungsgemäß zu hinterlassen. Soweit erforderlich, sind Trainingsgeräte unter Verwendung eines geeigneten Handtuchs oder entsprechend den jeweiligen Hygienevorgaben zu benutzen.
(3) Das Mitführen oder der Konsum alkoholischer Getränke, berauschender Mittel oder sonstiger Substanzen, welche die Sicherheit oder den Trainingsbetrieb beeinträchtigen können, ist innerhalb des Studios untersagt. Gleiches gilt für das Mitführen gefährlicher Gegenstände, soweit hierfür kein berechtigter Anlass besteht.
(4) Beleidigungen, Bedrohungen, Belästigungen, diskriminierendes Verhalten sowie sonstige erhebliche Störungen des Trainingsbetriebs werden nicht geduldet.
(5) Das Mitglied haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die es schuldhaft an Einrichtungen oder Ausstattungsgegenständen des Studios verursacht.
§ 9 Hausordnung und Hausrecht
(1) Das Studio übt innerhalb seiner Betriebsräume das Hausrecht aus. Den berechtigten Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung dient der Gewährleistung eines sicheren, hygienischen und geordneten Trainingsbetriebs und kann aus sachlichem Grund angepasst werden, soweit hierdurch keine wesentlichen Rechte oder Pflichten aus dem Mitgliedschaftsvertrag geändert werden.
(3) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen den Mitgliedschaftsvertrag, diese AGB, die Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften kann das Studio angemessene Maßnahmen ergreifen. Diese reichen von einer Ermahnung über einen zeitweisen Ausschluss von der Nutzung einzelner Bereiche bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
§ 10 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder oder des Studiopersonals ist ohne deren ausdrückliche Einwilligung untersagt. Ausgenommen sind Aufnahmen, die ausschließlich die eigene Person zu privaten Zwecken abbilden.
(2) In Umkleiden, Sanitärbereichen, Saunen, Wellnessbereichen sowie vergleichbaren besonders geschützten Bereichen sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen unzulässig.
(3) Das Studio kann Foto-, Video- oder Tonaufnahmen im Einzelfall untersagen oder deren Unterlassung verlangen, wenn berechtigte Interessen anderer Personen oder des Studios beeinträchtigt werden.
§ 11 Zutrittsmedien und digitale Angebote
(1) Das Studio kann dem Mitglied zur Nutzung der vereinbarten Leistungen ein persönliches Zutrittsmedium oder einen digitalen Zugang zur Verfügung stellen.
(2) Zutrittsmedien sind personenbezogen und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch von Dritten genutzt werden.
(3) Der Verlust eines Zutrittsmediums ist dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Das Studio ist berechtigt, das Zutrittsmedium zu sperren und gegen Entgelt ein Ersatzmedium bereitzustellen.
(4) Soweit Vertragsnachträge oder Tarifwechsel elektronisch abgeschlossen werden, kann das Studio hierfür ein digitales Zustimmungsverfahren bereitstellen. Die elektronische Zustimmung ersetzt die schriftliche Unterzeichnung, soweit keine gesetzlich zwingende Form vorgeschrieben ist.
§ 12 Tarifwechsel und Vertragsnachträge
(1) Ein Wechsel in einen anderen Tarif sowie sonstige Änderungen des Mitgliedschaftsvertrages, insbesondere die Buchung oder Kündigung von Tarifergänzungen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied.
(2) Tarifwechsel können insbesondere Änderungen des Leistungsumfangs, der Vertragslaufzeit oder der Mitgliedsbeiträge umfassen. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Vertragsnachtrags. Die Hinzubuchung oder Kündigung einzelner Tarifergänzungen stellt keinen Tarifwechsel dar, sondern eine gesonderte Änderung des bestehenden Mitgliedschaftsvertrages.
(3) Für Bestandsmitglieder kann im Rahmen eines Tarifwechsels ein individueller Migrationspreis vereinbart werden. Dieser berücksichtigt insbesondere die bisherige Vertragsgestaltung, den bisherigen Mitgliedsbeitrag sowie den Umfang der künftig vereinbarten Leistungen.
(4) Mit Abschluss eines Vertragsnachtrags treten die dort vereinbarten Regelungen an die Stelle der bisherigen Vertragsbestimmungen, soweit diese ausdrücklich geändert werden. Im Übrigen bleibt der bestehende Mitgliedschaftsvertrag unverändert bestehen.
(5) Ist im Vertragsnachtrag eine schrittweise Anpassung des Migrationspreises vereinbart, erfolgen die einzelnen Anpassungsschritte ausschließlich nach Maßgabe des Vertragsnachtrags. Diese Anpassungen gelten nicht als Beitragsanpassungen im Sinne des § 6 dieser AGB.
(6) Mitglieder, die einem angebotenen Tarifwechsel nicht zustimmen, führen ihre Mitgliedschaft zu den bislang vereinbarten Vertragsbedingungen fort. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit des Studios, freiwillige, nicht vertraglich geschuldete Zusatzleistungen nach Maßgabe dieser AGB oder des Preis- und Leistungsverzeichnisses zu ändern oder einzustellen.
§ 13 Öffnungszeiten und Betriebsunterbrechungen
(1) Die aktuellen Öffnungszeiten werden in den Geschäftsräumen des Studios sowie auf dessen Internetseite bekannt gegeben. Das Studio ist berechtigt, die Öffnungszeiten aus sachlichem Grund angemessen anzupassen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen der Mitglieder berücksichtigt werden.
(2) Vorübergehende Einschränkungen einzelner Bereiche oder Leistungen aufgrund von Wartungs-, Instandhaltungs-, Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen sowie aufgrund unvorhersehbarer technischer Störungen lassen die Wirksamkeit des Mitgliedschaftsvertrages unberührt, sofern die Nutzung des Studios insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Muss der Studiobetrieb aufgrund gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder anderer vom Studio nicht zu vertretender Umstände vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Schließfächer und Fundsachen
(1) Soweit das Studio Schließfächer zur Verfügung stellt, dienen diese ausschließlich der vorübergehenden Aufbewahrung persönlicher Gegenstände während des Aufenthalts im Studio.
(2) Schließfächer sind spätestens beim Verlassen des Studios vollständig zu räumen. Das Studio ist berechtigt, nach Betriebsschluss verschlossene Schließfächer zu öffnen, sofern diese entgegen Satz 1 nicht geräumt wurden. Die entnommenen Gegenstände werden als Fundsachen behandelt.
(3) Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
§ 15 Kündigung
(1) Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann der Mitgliedschaftsvertrag von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung kann in Textform erklärt werden. Hierfür können auch die vom Studio bereitgestellten digitalen Kündigungsmöglichkeiten genutzt werden.
(4) Einzelne Tarifergänzungen können unabhängig vom Fortbestand des Mitgliedschaftsvertrages mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages umfasst zugleich die Beendigung sämtlicher hierzu vereinbarter Tarifergänzungen. Die Kündigung einer Tarifergänzung lässt den Bestand des Mitgliedschaftsvertrages sowie weiterer vereinbarter Tarifergänzungen unberührt.
§ 16 Haftung
(1) Das Studio haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Studio auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Studios für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Studios.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Mitgliedschaftsvertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(4) Das Studio ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
FORTSCHRITT – Physiotherapie und Training
Schlierbach · Gaiserstraße 8, 73278 Schlierbach · T 07021 7350308
Ebersbach a. d. Fils · Stuttgarter Straße 133, 73061 Ebersbach · T 07163 5353393
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